Zum Hauptinhalt springen

Artikel 1) ...auf einen sachkundigen Besitzer

Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer. Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über die wölfische Abstammung des Hundes und die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit ihm. Er informiert sich ferner über Verhalten, Kommunikation und Erziehung. Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der Haltung von Rüde oder Hündin. Vor Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und insbesondere die Ansprüche der jeweiligen Rasse/ Rassen umfassend zu informieren, damit geistiger und körperlicher Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird (vgl. dazu auch Artikel 9).